| Gegenstand | Handel mit Waren des täglichen Gebrauchs (Möbel, Teppiche, Felle, sonsitge Einrichtungsgegenstände); ausgenommen hiervon ist der Handel mit Waren, der eine Genehmigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG oder einer sonsigen behördlichen Erlaubnis bedarf.
Beteiligung an anderen Gesellschaften.
Übernahme der Komplementär-Stellung in Kommanditgesellschaften. |