Die Vornahme von Investitionen in Pferde und in den Pferdesport über Beteiligungsgesellschaften einschließlich deren Unterstützung durch die Übernahme von Führungs- und Verwaltungsfunktionen sowie durch die Beschaffung von Kapital. Bei den Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung handelt es sich nicht um Tätigkeiten im Sinne des § 34 c GewO bzw. § 7 Investmentgesetz. |