| Gegenstand | 1. Die Erbringung moderner Augenchirurgie. Dazu gehört die Errichtung, die Beschaffung und die Unterhaltung der entsprechenden augenchirurgischen sachlichen Einrichtungen und Ressourcen sowie die Vorhaltung von Fachpersonal und die Überlassung der Personal- und Sachmittel an Operateure.
2. Die Gesellschaft ist darüber hinaus allgemein befugt zum Halten von Beteiligungen, zur Bereitstellung von Sachmitteln für medizinische Zwecke und zur Erbringung sonstiger, in diesem Zusammenhang nachgefragter Dienstleistungen. |