| Eintragungstext | | Text | Das Genehmigte Kapital 2007/I beträgt noch 1.615.000,00 EUR. |
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| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.09.2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 01.09.2015 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zum 2.215.000 EUR zur erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010). |
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| Eintragungstext | | Text | Das genehmigte Kapital beträgt noch 2.160.000,00 EUR. |
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| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.06.2022 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 02.06.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 8.970.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022).
Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 5 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahnme des genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. |
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| Eintragungstext | | Text | Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2025 um bis zu EUR 8.970.000,00 zur Durchführung von bis zum 11.06.2030 ausgegebenen oder garantierten Options- und Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025).
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2025 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 11.06.2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 8.970.000,00,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025).
Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 5 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahnme des genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. |
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