| Gegenstand | Die Beteiligung, die Übernahme der persönlichen Haftung, der Geschäftsführung und der Vertretung in anderen Gesellschaften.
Die Gesellschaft kann im In- und Ausland gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, mit ihnen Interessengemeinschaften eingehen, sich an ihnen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen.
Die Gesellschaft kann Zweigbetriebe und Verkaufsstellen errichten und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft und ihrer Unternehmen zu fördern. |