| Gegenstand | Der Vertrieb, insbesondere im Wege des Internethandels, von elektrischen und elektronischen Produkten im Bereich der Unterhaltung, von Beleuchtungskörpern und Beleuchtungsmitteln, von IT-Produkten und von Kommunikationsprodukten jeweils einschließlich deren Zubehör.
Die Gesellschaft darf Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszweckes dienlich sind.
Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. |