| Eintragungstext | | Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 17.09.2025 (85 IN 53/25) ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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