| Gegenstand | 1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Vermögen, insbesondere Immobilien aller Art.
2) Die Gesellschaft darf ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
3) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen und ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen.
4) Die Gesellschaft ist auch berechtigt, die Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin zu übernehmen. |