| Gegenstand | Der Erwerb und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie das Planen und Bauen von Häusern auf eigenen und fremden Grundstücken und die Betreuung von Bauwilligen.
Das Bauen von Häusern erfolgt durch das Unternehmen in dem Umfang, wie die erforderlichen Eintragungen in die Verzeichnisse bei der Handwerkskammer erfolgt sind, ansonsten im Wege der Auftragsvergabe. |