Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
der Erwerb, die Bestandshaltung, das Management, die Verwertung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen aller Art sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.