| Gegenstand | (1) Die VFG Inklusiv gemeinnützige GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), insbesondere die Förderung der beruflichen Integration und beruflichen Weiterbildung von Menschen mit Behinderung, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Unterstützung von Menschen mit Behinderung, die aufgrund von Art und Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Die Gesellschaft verfolgt diesen Zweck durch die Schaffung von Arbeitsplätzen für - und die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung (Personenkreis des § 215 SGB IX). Die Tätigkeiten für die Beschäftigung sollen in verschiedenen Aufgabenbereichen erfolgen: - Handwerkliche Arbeiten aller in der Handwerksrolle aufgeführten Gewerken und handwerksähnlichen Gewerben - Land- und Forstwirtschaft (z.B. Garten- und Landschaftsbau) - Dienstleistungen aller Art (z.B. Assistenzleistungen, Haushaltsauflösungen, Hausmeisterdienste, Immobilienmanagement, Umzüge, Verwaltungsdienstleistungen, Wäschereibetrieb, etc.) - Handel (z.B. Second Hand sowie weitere Gebraucht- und Neuwaren) - Betreiben von Gastronomischen Angeboten (z.B. Betrieb eines Bistros, Catering, Veranstaltungen, etc.) - Recycling, Verwertung und Entsorgung. |