Handelsregister B des Amtsgerichts Bonn
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 28920
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Brunnenhof Besitzgesellschaft mbH
b)
Bornheim
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Rheindorfer Burgweg 39, 53332 Bornheim
c)
die Vermietung und Verpachtung von
Einrichtungen zur kurzfristigen oder
dauernden Unterbringung und Versorgung
von Gästen und Bewohnern, insbesondere
am Standort Suhlendorf/Köhlau sowie die
Erbringung der hierfür erforderlichen
zugehörigen Leistungen. Die Gesellschaft
wird keine Geschäfte tätigen, die nach § 34
c GewO, dem Steuerberatungsgesetz, dem
Kreditwesengesetz oder dem
Kapitalanlagengesetz gesetzlich einer
Erlaubnis bedürfen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dr. von Alten, Udo, Köln, *XX.XX.1958
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2007, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt 1 (Firma,
Sitz, Geschäftsjahr, Dauer) Absatz 1.2 und mit ihr die
Sitzverlegung von Leverkusen (bisher Amtsgericht Köln HRB
114667) nach Bornheim beschlossen.
a)
17.05.2024
Dr. Müller
Abruf vom 31.12.2024