Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Verkehrsplanung, die Absicherung von Baustellen, die Absperrung von Verkehrswegen, die Anbringung von Fahrbahnmarkierungen und die Einholung der notwendigen ordnungsbehördlichen Genehmigungen.