Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Herr Dr. Martin Utsch ist stets einzelvertretungsberechtigt. Er ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme der Geschäftsführung an der heute mit separater Urkunde errichteten Utsch Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (Kommanditgesellschaft) mit Sitz in Bonn. Gegenstand der Utsch Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG ist der Erwerb, die Verwaltung eigenen Vermögens (§§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 2 HGB).