Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) sowie die Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - die sozialpädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen - auch durch die Einrichtung und den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche. - die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.