Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
das Halten und Verwalten von Vermögensgegenständen jeder Art sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften sowie sämtliche mit den vorgenannten Unternehmensgegenständen zusammenhängenden Tätigkeiten.