Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1. das Zurverfügungstellen des IT-Tools "lernlog" (Software) an Schulen zur Unterstützung der Lernorganisation in Form eines digitalen Logbuchs und einer Navigationshilfe für Schülerinnen und Schüler. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.7 AO. 4. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch satzungsmäßige Maßnahmen, wie z.B. - die Gewährung von unentgeltlichen Nutzungsrechten gegenüber Schulen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft und privaten als gemeinnützig anerkannten Schulen an "lernlog", - Kooperationen mit Stadtverwaltungen, Schulen, Bildungs- und Qualifizierungsträgern in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie aktiven Fördervereinen zur Durchführung von Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche zur Weiterbildung und Qualifizierung. - Kooperationen mit Bildungs- und Qualifizierungsträgern, bürgerlichen Initiativen und Vereinen sowie Ehrenamtseinrichtungen zur zielgerichteten Koordinierung und Unterstützung von Angeboten für Kinder und Jugendliche, welche die soziale Kompetenz und Eigenverantwortung fördern. Die Zweckverwirklichung kann auch dadurch erfolgen, dass einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts Mittel für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke nach § 58 Nr. 1 AO, durch die Förderung von Kooperationen zwischen gemeinnützigen Organisationen sowie durch zweckorientierte öffentliche Veranstaltungen und Publikationen zugewendet werden. Die genannten Beispiele zur Zweckverwirklichung sind nicht abschließend. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen durchführen, die geeignet sind, die Gesellschaftszwecke zu verwirklichen.