Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Hat die Gesellschaft einen Geschäftsführer ist dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
die Planung, Vermarktung und Vermittlung von Veranstaltungen und Events sowie sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Weiterer Gengenstand ist das Design, der Ankauf und Verkauf von Mode und Kunst sowie die Anmietung und der Betrieb von Showrooms und Boutiquen zu Präsentationszwecken.