Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie die Beratung von Unternehmen inkl. der vorübergehenden Übernahme von verantwortungsvollen Managementpositionen