Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
das Anmieten von Kreuzfahrtschiffen und der Vertrieb und das Verchartern von Kreuzfahrtschiffen sowie die Erstellung, Organisation und Vermittlung von jeglichen Reisen und sonstigen touristischen Dienstleistungen und sämtliche damit in Verbindung stehenden Geschäfte und Beratertätigkeiten sowie die Übernahme der Gesellschafterstellung, einschließlich der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter, in einer oder mehreren anderen Gesellschaften.