Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Ankauf, die Entwicklung und die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz. Die Gesellschaft führt keine nach § 34 c Gewerbeordnung (Makler, Bauträger, Baubetreuer) genehmigungspflichtigen Geschäfte durch.