Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
a) der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Entwicklung und deren Vermietung einschließlich der Projektentwicklung, b) die Vorbereitung und die Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte oder die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung (Bauträgertätigkeiten), c) die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, d) die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 des Wohnungseigentumsgesetzes und von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Dritte, e) die Vermittlung sowie der Abschluss von Versicherungsverträgen als Versicherungsmakler, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein, sowie die Erbringung von diesbezüglichen Beratungsdienstleistungen.