Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
a) die Planung, Organisation und Durchführung von Events (Event-Management, Event-Organisation und Event-Service) im Kundenauftrag, b) die Erbringung von Dienstleistungen sowie Vermietung von beweglichen Gegenständen aller Art im Veranstaltungswesen, c) die Vermittlung von Dienstleistungen und Verträgen und Erbringung von aufsichtsführenden und überwachenden Dienstleistungen im Veranstaltungswesen, sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Tätigkeiten, welche einer Genehmigung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.