Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Vermögensverwaltung bzw. die Übernahme der Rechtsstellung eines persönlich haftenden geschäftsführenden Gesellschafters in Unternehmen, deren Gegenstand die Vermögensverwaltung ist.