Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser einzeln zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind zwei Geschäftsführer gemeinsam oder jeweils ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer ist er befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Errichtung und der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen, insbesondere Systemgastronomie, sowie Restaurants, Cafés, Bistros und Schnellrestaurants im In- und Ausland, insbesondere in den BeNeLux-Staaten.