Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, von den Beschränkungen des § 181 2. Alt.BGB (Verbot der Mehrfachvertretung) befreit.
die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der ACF Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bonn (nachfolgend "Kommanditgesellschaft" genannt), die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich der Bewirtschaftung, der Verwaltung und der Verwertung des eigenen Vermögens.