Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
der Betrieb einer oder mehrerer Gaststätten nach dem L´Osteria System gemäß den hierzu jeweils abzuschließenden Franchise-Verträgen und begleitenden Vereinbarungen mit der FR L´Osteria GmbH und/oder einer anderen Gesellschaft, die zur L´Osteria Firmengruppe gehört.