Handelsregister B des Amtsgerichts Bonn
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 23060
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bugdoll GmbH
b)
Bonn
Geschäftsanschrift:
Godesberger Straße 27, 53175 Bonn
c)
- ganzheitliche Gestaltungskonzepte Maler
und Gestaltungarbeiten, - Ausführung aller
Maler- und Tapezierarbeiten, -
Fußbodenaufbau, - Bodenbeläge (Teppich,
CV-Beläge, Design/Vinyl-Beläge Laminat-
und Fertigparkett) liefern und verlegen, -
kreative Wandgestaltung, spezielle
Techniken und - hochwertige Tapeten- und
Tapezierarbeiten, - exklusive Tapeten- und
Teppichbodenkollektionen, - alte und neue
Maltechniken, - Stuckprofilarbeiten, -
Fassadenrestaurierung/-gestaltung, -
Bausanierungs- /Wärmedämmarbeiten, -
mineralische Innendämmung und -
Treppensanierung.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schmitt, Hans, Wachtberg, *XX.XX.1980
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.05.2015
Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2017 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Bad Neuenahr-
Ahrweiler (bisher Amtsgericht Koblenz HRB 24668) nach
Bonn beschlossen.
a)
10.07.2017
Fühling
Abruf vom 12.02.2024