Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Geschäftsführer sind stets zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind.
Gegenstand
der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften (die "Portfolio-Gesellschaften") im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.