| Gegenstand | die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Gesundheitserziehung. In diesem Kontext ist der konkrete Gesellschaftszweck, die Krebskrankheiten in all ihren Erscheinungsformen durch geeignete Maßnahmen, insbesondere der Information und Aufklärung, Vorsorge (Primärprävention), Gesundheitserziehung, Früherkennung (Sekundärprävention), Diagnostik, Therapie, Nachsorge und Forschung zu bekämpfen. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht duch die Mittelbeschaffung zugunsten der Stiftung Deutsche Krebshilfe, der Stiftung Deutsche KinderKrebshilfe, der Dr. Mildred Scheel Stiftung für Krebsforschung sowie weiterer der Stiftung Deutsche Krebshilfe angegliederten Organisationen und Einrichtungen für die Verwirklichung ihrer im Einklang stehenden gemeinnützigen Satzungszwecke der Krebsbekämpfung. Zum Zwecke der Gesellschaft gehört weiterhin die Mittelbeschaffung a) für Zuwendungen an eine andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaft oder an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken für die Krebsbekämpfung und b) für die Verwirklichung der steuerbegünstigen Zwecke durch einen andere Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |