Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
a) die Erbringung von Dienstleistungen in Insolvenzverfahren b) Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Immobilien c) der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien