Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
der treuhänderische Erwerb, die treuhänderische Verwaltung und das treuhänderische Halten von Kommanditbeteiligungen im eigenen Namen und für Rechnung sowie nach Weisung der Treugeber nach Maßgabe des jeweiligen Treuhandvertrages sowie des Beteiligungsvertrages