Handelsregister B des Amtsgerichts Bonn
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Nummer der Firma:
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HRB 19163
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Akzepta Warenhandel GmbH
b)
Bonn
Geschäftsanschrift:
Am Ringwall 4, 53119 Bonn
c)
Handel mit Gebrauchtmöbeln,
Einrichtungsgegenständen und
Freizeitartikeln
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Papadopoulos, Ioannis, Leverkusen,
*XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Papadopoulos, Christos, Leverkusen,
*XX.XX.1971
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2003 mit Änderung vom
18.09.2006.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2011 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Sitz)
und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht
Köln HRB 51143) nach Bonn beschlossen.
b)
Die Haftung der Gesellschaft für Verbindlichkeiten des von der
GDP Development Deutschland AG mit Sitz in Bonn unter der
nicht im Handelsregister eingetragenen Firma "troc.com"
betriebenen Handelsgeschäftes, das von der Gesellschaft
erworben und unter derselben Bezeichnung fortgeführt wird,
ist gem. § 25 Abs. 2 HGB ausgeschlossen.
a)
02.02.2012
Linnert
Abruf vom 01.03.2024