Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
ist die Übernahme der persönlichen Haftung einer oder mehrerer Kommanditgesellschaften, weiter die Geschäftsführung und Vertretung sowie die Verwaltung eines anderen Unternehmens bei gleichzeitiger Übernahme der persönlichen Haftung