Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Ein Vorstandsvorsitzender ist alleinvertretungsberechtigt.
Gegenstand
das Entwickeln, das Herstellen und der Vertrieb von zahntechnischen Produkten, sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäftstätigkeit.