| Gegenstand | ist die Beteiligung an und die Leitung von nationalen/internationalen Unternehmen und Gesellschaften, sowie die Unternehmens- und Management-Beratung, sowie Im- und Export, Groß- und Einzelhandel. Darüber hinaus befasst sich das Unternehmen mit der Vermögensanlage, der Verwaltung und der Verwertung eigener Vermögensteile. Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, sind ausgenommen. Desweiteren ist Gegenstand des Unternehmens: a)die Investition von Gesellschaftsvermögen in bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte im In- und Ausland, sowie der Handel hiermit; b)die Investition von Gesellschaftsvermögen in andere Kapitalanlagen, wie z.B. Aktien, Investmentzertifikate, Schuldverschreibungen, sonstige Wertpapiere, c)der Erwerb, die Betreuung und die Veräußerung von unverbrieften Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, d) das Halten und Betreuen der vorstehend genannten Vermögensgegenstände, ihrer Verwaltung, Vermietung, Verpachtung, sowie die Veräußerng oder Verwertung in sonstiger Weise. Die Gesellschaft kann auch selbst in diesen Geschäftszweigen tätig werden, jedoch nur insoweit hierfür nicht eine Genehmigung oder Erlaubnis nach dem KAG, nach § 34 c GewO, nach der MaBV oder dem KWG erforderlich ist. Sie kann ferner zentrale Service- und Finanzdienstleistungen für konzernverbundene Unternehmen erbringen, Unternehmens-, Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge abschließen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Lizenz- und Markenrechte zu erwerben, zu nutzen und zu verwerten. Darüber hinaus ist sie zur Aufnahme stiller Gesellschafter berechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit auch durch Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen auszüben. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen ausgliedern oder verbundenen Unternehmen überlassen. Die Gesellschaft ist berechtigt aufgrund von erteilten Mandaten, die Regierungen einzelner Länder zu beraten im Bereich von Privatisierung und Ansiedlung neuer Industrien. |