Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Zu allen Erklärungen, die den Gesellschaftsvertrag der ENATECH GmbH & CO KG oder das Gesellschaftsverhältnis der ENATECH Verwaltungs-GmbH berühren, bedürfen die Geschäftsführer eines vorherigen einstimmigen Beschlusses der Gesellschafter.
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma ENATECH GmbH & CO KG mit dem Sitz in Bonn, die den Bau, Handel, Vertrieb und Service von Elektroanlagen zum Gegenstand hat.