| Gegenstand | die Aus-, Fort- und Weiterbildung im biopsychosozialen Bereich. Dieses wird realisiert unter anderem durch - die Ausbildung von Diplom-Psychologen zu Psychologischen Psychotherapeuten auf Grundlage des Psychotherapeutengesetzes, - die Ausbildung zu Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) auf Grundlage des Psychotherapeutengesetzes, - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärzten in Psychotherapie, - die Aus-, Fort- und Weiterbildung aller in psychosozialen Berufen tätigen Gruppen, - die Förderung des Austausches von Wissenschaft und Praxis, - Beiträge zur Weiterentwicklung der wissenschaftlich anerkannten Methoden der Verhaltenstherapie (VT), - die Entwicklung innovativer Anwendungen für Forschung und Lehre aus der psychotherapeutischen Praxis, - die Entwicklung von Modellen zur Evaluation und Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Ausbildung und Praxis, - Beiträge zum wissenschaftlichen Austausch in Form von Kongressen sowie Herausgabe von Publikationen, - Implementierung innovativer Entwicklungen in die Forschung, Ausbildung und Praxis in enger Kooperation zu bestehenden Instituten, - Aus-, Fort- und Weiterbildung im psychosozialen Bereich von Wirtschaft und Industrie. |