| Gegenstand | (3) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung (a) des Wohlfahrtswesens, (b) die Unterstützung i.S. des § 53 AO hilfebedürftiger Menschen, (c) der öffentlichen Gesundheitspflege, (d) der Jugend- und der Altenhilfe, (e) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, (f) der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, (g) der Hilfe für Menschen mit Behinderung, (h) der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, (i) des Schutzes von Ehe und Familie. (4) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke durch (a) das Halten und Verwalten von Beteiligungen an wegen Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften, die mindestens einen Satzungszweck verfolgen, der zugleich Satzungszweck der Gesellschaft nach Absatz 3 ist, (b) die Förderung religionspädagogischer Betreuung und Begleitung von Menschen in Einrichtungen/Diensten, die von der Gesellschaft, einem ihrer Gesellschafter oder von Gesellschaften, an denen die Gesellschaft und/oder einer ihrer Gesellschafter und/oder die Julius Axenfeld Stiftung und/oder der Förderverein für soziale Arbeit, Bonn e.V. unmittelbar und/oder mittelbar beteiligt ist/sind, betrieben werden, (c) die Zuwendung von Geld- und Sachmitteln, die unentgeltliche oder verbilligte Erbringung von Dienstleistungen sowie die unentgeltliche oder verbilligte Nutzungsüberlassung von Sachen, Rechten und Kapital an andere wegen Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit steuerbegünstigte Körperschaften, die mindestens einen Satzungszweck verfolgen, der zugleich Satzungszweck der Gesellschaft nach Absatz 3 ist, insbesondere an ihre Gesellschafter sowie an Kapitalgesellschaften, an denen die Gesellschaft und/oder einer ihrer Gesellschafter und/oder die Julius Axenfeld Stiftung und/oder der Förderverein für soziale Arbeit, Bonn e.V. unmittelbar und/oder mittelbar beteiligt sind (Fördertätigkeit i.S. des § 58 Nr. 1 AO), (d) das planmäßige Zusammenwirken i.S. des § 57 Abs. 3 AO mit -der Julius Axenfeld Stiftung, Bonn, - - dem Förderverein für soziale Arbeit, Bonn e.V., Bonn, sowie - allen Kapitalgesellschaften, an denen die Gesellschaft, einer ihrer Gesellschafter, die Julius Axenfeld Stiftung und/oder der Förderverein für soziale Arbeit, Bonn e.V. unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist/sind, sofern der jeweilige Kooperationspartner wegen Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit steuerbegünstigt ist und mindestens einen Satzungszweck verfolgt, der zugleich Satzungszweck der Gesellschaft nach Absatz 3 ist, durch das Erbringen und/oder Beziehen 1. unentgeltlicher oder entgeltlicher Versorgungsleistungen (z.B. Wärme und Energie), unentgeltlicher oder entgeltlicher Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Unternehmensberatung, Unternehmenskommunikation und Unternehmensführung, technische und kaufmännische Liegenschaftsbewirtschaftung (z.B. Reinigungs-, Hausmeister-, Sicherheits- und Servicedienst), Finanz- und Rechnungswesen einschließlich Controlling, Personalwesen (z.B. Personalgewinnung, Vertragswesen, Lohn- und Gehaltsabrechnung), Recht und Steuern, IT-Infrastruktur und Fuhrparkmanagement sowie 2. unentgeltlicher oder entgeltlicher Nutzungsüberlassung von Sachen, Rechten und Kapital. Zur Erfüllung ihrer operativen Tätigkeiten kann die Gesellschaft Hilfspersonen i.S. des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO einsetzen. |