| Gegenstand | Die Gesellschaft mit Sitz in Herne verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der AO. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für behinderte Menschen und die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung von Werkstätten für behinderte Menschen, die nach den Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes förderungsfähig sind und Personen Arbeitsplätze bieten, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, sowie Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, die der Eingliederung von behinderten Menschen dienen. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht insbesondere durch die planmäßige Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch Leistungen im Bereich der Haustechnik, der Speisenversorgung, Reinigung, Immobilienüberlassung, Bereitstellung EDV Infrastruktur und Büroausstattung des Einkaufs und von Materiallieferungen an die wewole WOHNEN gGmbH, die wewole BETREUUNG gGmbH und den wewole STIFTUNG e. V. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht insbesondere durch die planmäßige Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch Dienstleistungen des Finanz- und Rechnungswesen, des Mahnwesen, des Controllings, der Personalwirtschaft und Personalverwaltung einschließlich Lohnbuchhaltung, der Erbringung der Geschäftsführung, des Projektmanagements und Marketings, der Überlassung von Personal, der Liegenschafts- und Vermögensverwaltung, der Einräumung von Lizenzrechten, der Unternehmenskommunikation, der Gestellung beratender Stabsstellen, des Einkaufs und vonMateriallieferungen von der wewole WOHNEN gGmbH, der wewole BETREUUNG gGmbH und dem wewole STIFTUNG e. V. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erfüllung des vorgenannten Zwecks entsprechende Unternehmen zu gründen oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, sofern diese die Voraussetzung für die Steuerbegünstigung erfüllen, sowie sich an entsprechenden Einrichtungen zu beteiligen oder sie zu errichten, Ihren Geschäftsführern ist es gestattet, auch die Geschäftsführung dieser Unternehmen auszuüben. Die Gesellschaft kann zu dem vorgenannten Zweck alle Geschäfte eingehen, die ihr dienlich sind. Der Erwerb von Grundbesitz ist zulässig. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigterZwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |