Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist immer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Übernahme der Geschäftsführung für andere Unternehmen, insbesondere für die FBDD Finanz - Beratungsdienst in Deutschland GmbH & Co. KG, welche zum Gegenstand hat die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen sowie die Übernahme aller Tätigkeiten und der Abschluß aller Geschäfte, die den Gegenstand des Unternehmens zu fördern geeignet sind. Im Rahmen dieses Gesellschaftszwecks ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen, für diese die Geschäfte zu führen, sie zu erwerben, anzupachten und Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen zu errichten.