| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb eines ev. Kinder- und Jugendhauses, einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in Bochum, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, soweit das Gemeinnützigkeitsrecht dem nicht entgegensteht. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung, Begleitung, Betreuung von Kindern und Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien, die Hilfe zur Erziehung benötigen, ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Rasse, Geschlecht und Wohnsitz. Die Gesellschaft kann Ausbildungsstätten, andere flankierende Einrichtungen und Nebenbetriebe unterhalten und betreiben, sofern das Gemeinnützigkeitsrecht dem nicht entgegensteht. Die Gesellschaft ist, sofern gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig, zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere darf sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften und Einrichtungen errichten oder sich an ihnen beteiligen. |