Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Für die Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der Calderoni Grundstücksverwaltungs-GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Beteiligung als geschäftsführende, persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Gesellschaften, insbesondere an der Firma Calderoni Grundstücksverwaltungs-GmbH & Co. KG - im folgenden "KG" genannt-. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben.