Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten. (2) Die Gesellschaft kann insbesondere auch andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben, pachten, sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen auch unter Übernahme der persönlichen Haftung leiten oder sich auf die Verwaltung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in andere Unternehmen ausgliedern und Unternehmensverträge abschließen. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf andere Geschäfte ausdehnen; insbesondere ist sie berechtigt, sämtliche Geschäfte zu betreiben und Dienstleistungen zu erbringen, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft direkt oder indirektzu fördern.