Die Gesellschaft wird durch den Verwaltungsrat vertreten. Der Verwaltungsrat besteht aus einem oder mehreren durch die Gesellschafterversammlung gewählten Mitgliedern. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Besteht der Verwaltungsrat nur aus zwei Mitgliedern so ist zur Beschlussfassung die Zustimmung beider Mitglieder erforderlich. Die Gesellschaft wird durch den Verwaltungsrat vertreten.
Gegenstand der Zweigniederlassung ist Halten von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften und der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von in- und ausländischen Immobilien.