| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist die Unterstützung von Menschen verschiedener Herkunft in schwierigen Lebenslagen, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe, der Bildungs- und Präventions- sowie Migrations- und Integrationsarbeit. (2) Zwecke der Gesellschaft sind: a. Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, schwerpunktmäßig auf interkulturellem Gebiet (AO § 52, Nr.4) b. Förderung der Erziehung und Bildung (AO § 52, Nr.7) c. Förderung der Wohlfahrtspflege (AO § 52, Nr.9) d, Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Opfer von Strartaten (auch innerfamiliär), Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden (AO § 52, Nr.lO), e. Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und Völkerverständigung (AO § 52, Nr.13) f. Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (AO § 52, Nr.18) g. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der in diesem Abs. 2 genannten Zwecke (AO § 52, Nr.25) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: * Unterhaltung von Kinder- und Jugendhilfezentren in den Ruhrgebietsstädten sowie Organisation und Durchführung von ambulanten Erziehungshilfen gem, SGB VIII §§ 27 ff. (AO § 52, Nr.4), * Durchführung von allen geeigneten Schutzmaßnahmen bei KindeswohIgefährdung gem. §8a und 8b SGB VIII (AO § 52, Nr.4), * Vermittlung von EingIiederungshiIfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, (AO § 52, Nr.4), * Elternkurse, Elternseminare zur Entwicklungs-, Erziehungs- und Bildungsfragen (AO § 52, Nr.4 und 7), * Beratung von Mädchen und Frauen zum Thema Zwangsheirat, Trennung, Scheidung, Sexualität und Lebenshilfe (AO § 52, Nr.lO und 18), * Hausaufgabenhilfen, NachhiIfeunterricht, Schülerhilfe, Ganztagsangebote für bzw. in den Schulen (AO § 52, Nr.7) * Organisationen von Projekten, Maßnahmen, Spielgruppen für Kleinkinder (AO § 52, Nr.4), * Niedrigschwellige, muttersprachliche Gruppenangebote für Mütter, Väter, Frauen (AO § 52, Nr.7), * Durchführung von Sport-, Kunst-, Kultur- und Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche (AO § 52, Nr.4), * Durchführung von Trainingsmaßnahmen zum Abbau von der Gewaltbereitschaft bzw. Gewaltanwendung (AO § 52, Nr.4, 7 und 18) * Veröffentlichung und Verbreitung von mehrsprachigen Informationsmaterialien z.B. über den Gesundheitsschutz, Gewalt, Bekämpfung von Sucht (AO § 52, Nr.4), * Durchführung von differenzierten Beratungsangeboten für Migrant*innen und Geflüchtete (AO § 52, Nr.9 und 13), * Durchführung von Integrationskursen, Sprachkursen und sonstigen Gruppenangeboten zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache (AO § 52, Nr.9), * Durchführung von geeigneten, zieIgruppenspezifischen sowie übergreifenden Projekten, Einzelmaßnahmen und niedrigschwelligen Angeboten zur Förderung der gesellschaftlichen Integration und Teilhabe (AO § 52, Nr.9), * Durchführung von geeigneten Maßnahmen und Aktionen (Seminare, Informationsveranstaltungen, Kampagnen, Einzelhilfen u.a.) zur Bekämpfung von Diskriminierung, des Rassismus und Antisemitismus (AO § 52, Nr. 10 und 13) * Durchführung von geeigneten Maßnahmen zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere der ehrenamtlichen Arbeit in den Projekten, Maßnahmen und Einrichtungen (zu AO § 52, Nr.25) Die Gesellschaft strebt außerdem die Gründung, Anerkennung und den Betrieb eines Bildungswerkes gemäß dem Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz - WbG) in der jeweils gültigen Fassung an. (5) Im Übrigen führt die Gesellschaft alle weiteren geeigneten Maßnahmen, Angebote und Projekte zur Erreichung der Satzungszwecke. Dabei kooperiert sie mit allen öffentlichen und freien Trägern und Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Kinder- und Jugendzentren, Migrantenorganisationen, Religionsgemeinschaften. (6) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch ZweigniederIassungen und Betriebsstätten einrichten und unterhalten. |