| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen, nicht für Dritte, sowie verwandte, erlaubnisfreue Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen. Zum Unternehmensgegenstand gehören auch: - Erwerb, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden, - Anmeldung, Erwerb, Aufrechterhaltung, Verkauf und Lizenzierung von gewerblichen Schutzrechten, - Erwerb, Aufrechterhaltung und Vermietung von Messgeräten und Transportmitteln. |