Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens und Zweck der Gesellschaft ist es, eine oder mehrere Verbriefungen im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1075/2013 der Europäischen Zentralbank vom 18. Oktober 2013 und weitere zur Erfüllung dieses Zwecks geeignete Tätigkeiten durchzuführen (Verbriefungszweckgesellschaft im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 36 Kapitalanlagegesetzbuch).