Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. (073)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen) im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG.