Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung ambulanter vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung und den damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung und/oder Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in § 2 Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Gesellschaft unterstützt dabei insbesondere die ideellen und finanziellen Belange der steuerbegünstigten Einrichtungen der Gesellschaft in den unmitttelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Gesellschaft. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der§§ 51 bis 68 AO erfüllen, mit den zur Unternehmensgruppe "Evangelischer Verbund Ruhr gGmbH" gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften durch die Entgegennahme und das Erbringen von Leistungen jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassungen sowie die Gestellung von Personal. Zu den erbrachten Leistungen gehören medizinisch-technische Unterstützungsleistungen, ärztliche Unterstützungsleistungen, Leistungen in und für die ambulante Infrastruktur von Krankenhäusern. Zu den empfangenen Leistungen gehören Geschäftsführungs- und Managementdienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen, Servicedienstleistungen und Nutzungsüberlassungen.